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BFH Urteil v. - IV R 94/93 BStBl 1995 II S. 637

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2HGB §§ 112, 113

Keine Entnahme des Know-how bei der Personengesellschaft durch einvernehmliches Tätigwerden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH in einer Beteiligungsgesellschaft

Leitsatz

Wird der Gesellschafter einer Personengesellschaft oder der Gesellschafter-Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH mit (ausdrücklichem oder stillschweigendem) Einverständnis des/der anderen Gesellschafter(s) im Handelszweig der Personengesellschaft tätig, so kommt es dadurch nicht zu einer Entnahme bei der Personengesellschaft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 637
BFH/NV 1995 S. 74 Nr. 10
GAAAA-95327

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