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BFH Urteil v. - VI R 17/95 BStBl 1995 II S. 728

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1EStG § 26EStG § 26 b

Verkürzen sich bei einem Umzug beiderseits berufstätiger Ehegatten bei beiden die Fahrzeiten zur Arbeitsstätte, sind die Fahrzeitersparnisse nicht zusammenzurechnen

Leitsatz

Bei der Abgrenzung, ob die Umzugskosten eines verheirateten Arbeitnehmers Aufwendungen für die Lebensführung oder deshalb nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen, sind die Fahrzeitersparnisse der Ehegatten nicht zusammenzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 728
BFH/NV 1995 S. 84 Nr. 11
YAAAA-95360

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