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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 3 AS 261/24 ER-B

Gesetze: SGG § 86b Abs. 2 S. 2; SGB II § 22 Abs. 8

Leitsatz

Leitsatz:

In einem auf die Übernahme von Mietschulden gerichteten Eilverfahren ist eine Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nicht erforderlich, wenn nicht glaubhaft gemacht ist, dass der antragstellenden Person bei nicht unverzüglicher Begleichung der Mietschulden Wohnungslosigkeit oder schwere Nachteile in Bezug auf das Mietverhältnis drohen.

Fundstelle(n):
XAAAJ-63019

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