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BFH Urteil v. - II R 58/94 BStBl 1995 II S. 788

Gesetze: FeuerschStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Die ausdrückliche Einbeziehung der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung in den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 FeuerschStG durch das StÄndG 1991 hat nur deklaratorische Bedeutung

Leitsatz

Die Entgegennahme des Versicherungsentgelts aus einer Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung unterlag bereits vor der ausdrücklichen Einbeziehung dieser Versicherung in den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 FeuerschStG durch das StÄndG 1991 der Feuerschutzsteuer. Diese Gesetzesänderung hatte nur deklaratorische Bedeutung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 788
BFH/NV 1995 S. 91 Nr. 12
JAAAA-95391

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