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IWB Nr. 6 vom Seite 237

Neuerungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften nach dem DBA Luxemburg - Teil 2

Analyse des Änderungsprotokolls v. 6.7.2023 sowie der Konsultationsvereinbarung v. 11.1.2024

Prof. Dr. Siegfried Grotherr

Zum DBA Luxemburg 2012 ist seit Jahresanfang 2024 ein Änderungsprotokoll anzuwenden. Zudem ist die Konsultationsvereinbarung zu diesem Abkommen v.  zu berücksichtigen. Beide enthalten Änderungen der Besteuerung von deutsch-luxemburgischen Grenzpendlern und bestimmten Berufsgruppen. Dieser Aufsatz schließt an die Darstellung des Teils 1 in der IWB 5/2024 S. 201, NWB LAAAJ-61079 an.

Kernaussagen
  • Durch das Änderungsprotokoll v.  wurden im DBA Luxemburg 2012 die bisherigen Inhalte von Konsultationsvereinbarungen in das Abkommen selbst oder in das Protokoll zum Abkommen aufgenommen, um auch die Rechtsprechung zu binden.

  • Die in das DBA Luxemburg 2012 aufgenommenen Bagatellregelungen, die zu einer Steuerfreiheit der Arbeitnehmereinkünfte (z. B. für die Tätigkeit im Homeoffice) führen, haben für künftige Revisionsabkommen mit anderen Nachbarstaaten eine Leuchtturmfunktion.

  • Die neue Konsultationsvereinbarung v.  überträgt einige Verwaltungsauffassungen aus dem zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA in die Anwendung und Auslegung des DBA mit Luxemburg.