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BFH Urteil v. - II R 7/91 BStBl 1995 II S. 817

Gesetze: AO 1977 § 37AO 1977 § 38AO 1977 § 39 Abs. 2AO 1977 § 44 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1AO 1977 § 47AO 1977 § 191 Abs. 1BGB § 421BGB § 427GrEStG NW § 15 Nr. 1 (= § 13 Nr. 1 GrEStG 1983)GrEStWoBauG NW § 1 Nr. 1GrEStWoBauG NW § 3 Abs. 1, 4 und 6

Die Haftung des Gesellschafters einer GbR für Steuerschulden der Gesellschaft erfordert seine Mitwirkung an der Gestaltung, die den Steuertatbestand ausgelöst hat

Leitsatz

Die Haftung des Gesellschafters einer GbR für Steuerschulden der Gesellschaft erfordert eine Mitwirkung des Gesellschafters an der Gestaltung, die den Steuertatbestand ausgelöst hat. War der Gesellschafter an rechtsgeschäftlichem Handeln der Gesellschaft, das steuerliche Folgen nach sich zieht, beteiligt, haftet er auch der Finanzbehörde gegenüber für die sich hieraus ergebende Steuerschuld.

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 817
BFH/NV 1996 S. 71 Nr. 1
CAAAA-95405

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