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GK Nr. 4 vom Seite 22

Wachstumschancengesetz

Christoph Wenhardt

Die Bundesregierung hat in 2023 das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht. Dieses enthält auch verschiedene Regelungen, die die Buchführung und Bilanzierung betreffen. Im Folgenden soll eine Auswahl vorgestellt werden. Hierbei wird auch auf die bis 2023 geltende Rechtslage eingegangen. Hinzuweisen ist hier darauf, dass bis zum Redaktionsschluss noch nicht feststand, ob der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz am zustimmen wird.

Info

Die Themen Abschreibung und gesetzliche Grundlagen gehören zu den Lernfeldern 1, 8 und 10 des Rahmenlehrplans und wird im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde und Kaufmännische Steuerung und Kontrolle geprüft.

Sonderabschreibungen

Das Einkommensteuergesetz sieht derzeit eine Sonderabschreibung für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vor. Die Sonderabschreibung beträgt derzeit bis zu 20 % der Investitionskosten (§ 7g Abs. 5 EStG). Dies gilt für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 € im Jahr, das der Investition vorangeht, nicht überschreiten. Die Sonderabschreibung kann unabhängig von der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags geltend gemacht werden und beliebig auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden vier Jahren verteilt werden.

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