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STFAN Nr. 4 vom Seite 26

Abschreibung nachträglicher Herstellungskosten

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die GmbH hat Anfang Januar 2023 ein bebautes Grundstück zum Preis von 340.000 € inkl. aller Nebenkosten per Banküberweisung erworben. Davon entfallen 80 % auf das Gebäude (Baujahr: 1992). Nutzen und Lasten an dem Grundstück gehen am auf die GmbH über. Seitdem nutzt sie das Gebäude als Verwaltungsgebäude für ihr Unternehmen.

Im August 2023 ließ die GmbH in das Verwaltungsgebäude eine Alarmanlage für 42.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer einbauen. Die Arbeiten waren Ende August 2023 abgeschlossen. Die Rechnung wurde sofort per Banküberweisung bezahlt.

Einführung

Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen, anzusetzen.

Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören sämtliche Aufwendungen, die auf einer Herstellungsleistung für das Gebäude beruhen und die zum Verbrauch von Gütern oder zu...

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten