Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 10 | Lohnsteuer: Erlass eines Darlehens bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist steuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG (sog. Aufstiegs- oder Meister-BAföG) – zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Zum einen habe die Klägerin die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in den Vorjahren als Werbungskosten abgesetzt. Zum anderen beruhe der Erlass des Darlehens allein auf Gründen, die mit dem Beruf zusammenhingen, nämlich dem Bestehen der Abschlussprüfung.

Auch die dritte Entscheidung, die wir Ihnen heute vorstellen, ist zur Lohnsteuer ergangen. Leider auch hier zum Nachteil der Steuerpflichtigen. – Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden: Der teilweise Erlass eines Darlehens beim sog. Aufstiegs- oder Meister-BAföG führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Die Klägerin nahm an Aufstiegsfortbildungen zur geprüften Industriemeisterin Metall und zur geprüften Technischen Betriebswirtin teil. Diese wurden von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen mit Zuschüssen und Darlehen für die Kosten der Lehrveranstaltungen gefördert. Die Darlehen wurden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt...