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StuB Nr. 8 vom Seite 311

Die Lizenzschranke nach § 4j EStG und ihr zukünftiger Stellenwert

Von der Abschaffung zur Renaissance

StB Clemens Weigel und StB Alexander Schega

Der Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die grundsätzliche Funktionsweise der Lizenzschranke nach § 4j EStG in Deutschland, die dazu dienen soll, Gewinnverlagerungen durch Lizenzzahlungen von Deutschland ins Ausland innerhalb eines Konzerns zu verhindern. Im Folgenden wird die gesetzgeberische Achterbahnfahrt im Rahmen der Einführung des Gesetzes zur globalen Mindestbesteuerung erläutert und die Fragestellung aufgenommen, ob und inwieweit die Lizenzschranke in Zukunft noch relevant sein wird vor dem Hintergrund einer Vielzahl an weiteren Maßnahmen, die kürzlich durch den Gesetzgeber eingeführt wurden. Ein kurzer Ausblick stellt schlussendlich noch weitere Szenarien vor, die Fragen über die Funktionsweise der Lizenzschranke – abhängig davon, ob das Land, in dem die Lizenzgebühren besteuert werden, die Mindestbesteuerungsregeln eingeführt hat – aufbringen.

Weigel/Schega, Ergänzende Anwendungserläuterungen zur Lizenzschranke, StuB 8/2022 S. 306, NWB LAAAI-59213

Kernaussagen
  • Hinsichtlich der künftigen Relevanz der Lizenzschranke und der damit verbundenen Auswirkungen ist fraglich, welche Anwendungsfälle in Zukunft im Rahmen der Lizenzschranke erfasst werden und welchen Zusammenhang die Lizenzschranke mit der globalen Mindestbesteuerung haben könnte.

  • Für die Zeitraume bis VZ 2023 findet die Lizenzschranke entsprechend den bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

  • Ab dem VZ 2024 existiert die Lizenzschranke neben der globalen Mindestbesteuerung.

I. Einleitung

[i]Kraft, in: Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG, 8. Aufl. 2023, § 4j EStG, NWB WAAAJ-28490 Die Lizenzschranke wurde im deutschen Steuerrecht eingeführt, um einer Gewinnverlagerung von Deutschland ins Ausland innerhalb einer Unternehmensgruppe entgegenzuwirken. Die wesentliche Konsequenz bei Eintreten der Voraussetzungen ist, dass Unternehmen in Deutschland die Kosten für Lizenzen und Rechte, die sie von verbundenen Unternehmen in Niedrigsteuerländern beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr (vollständig) als Betriebsausgaben abziehen können. Im Rahmen der Einführung der globalen Mindestbesteuerung in Deutschland wurde das Thema der Lizenzschranke wieder aufgegriffen. Die legislative Achterbahnfahrt wird im Folgenden dargestellt und mögliche Szenarien im Zusammenspiel mit der globalen Mindestbesteuerung andiskutiert.