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LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 5 Sa 82/22

Gesetze: KschG § 1; BetrVG § 102 Abs. 1; SGB IX § 168; SGB IX § 178 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Ist das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr die hauptsächliche Arbeitsaufgabe, kann die Entziehung der Fahrerlaubnis eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, sofern eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zeitlich nicht absehbar und eine anderweitige Beschäftigung auf Dauer nicht möglich ist.

Fundstelle(n):
HAAAJ-64660

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