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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 534/23 G,U

Gesetze: AO § 47; AO § 363 Abs. 3; ZPO § 240 Satz 1; InsO § 301; InsO § 343 Abs. 1 Satz 1; InsO § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; VO (EU) 2015/848 Art. 24; VO (EU) 2015/848 Art. 33; VO (EU) 2015/848 Art. 54

Unterbrechung des Einspruchsverfahrens durch ausländisches Insolvenzverfahren – Anerkennung der Verfahrenseröffnung – Verletzung der Pflicht zur Unterrichtung der ausländischen Gläubiger – Verstoß gegen die öffentliche Ordnung – Wirkung der Restschuldbefreiung nach irischem Recht

Leitsatz

  1. Die seitens des zuständigen Gerichts oder Verwalters unterlassene Unterrichtung der bekannten ausländischen Gläubiger über die Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners stellt keinen der Anerkennung des ausländischen Insolvenzverfahrens und damit der Unterbrechung eines anhängigen inländischen Einspruchsverfahrens entgegenstehenden Verstoß gegen die öffentliche Ordnung dar.

  2. Die in einem in der Republik Irland durchlaufenen Insolvenzverfahren erteilte Restschuldbefreiung führt zum Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis.

Fundstelle(n):
NAAAJ-64927

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