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BFH Urteil v. - I R 2/95 BStBl 1996 II S. 381

Gesetze: KStG § 34EStG § 58DBStÄndG DDR § 9

Die Gewährung des Steuerabzugsbetrags nach § 58 Abs. 3 EStG i. V. m. § 9 Abs. 1 DBStÄndG DDR ist gliederungsrechtlich wie ein Erlaß nach § 34 KStG zu behandeln

Leitsatz

Die ,,Steuerbefreiung'' nach § 9 DBStÄndG DDR ist gliederungsrechtlich wie ein Erlaß nach § 34 KStG und nicht wie eine Steuerermäßigung zu behandeln.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 381
BFH/NV 1996 S. 45 Nr. 3
VAAAA-95575

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