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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 BA 1883/21

Gesetze: SGB IV § 7; SGB IV § 7a

Leitsatz

Leitsatz:

Die Tätigkeit eines Palliativmediziners kann je nach vertraglicher Ausgestaltung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses oder als selbstständige Tätigkeit erfolgen. Eine fachlich weitgehende Weisungsfreiheit spricht nicht entscheidend für eine Selbstständigkeit, wenn - wie hier - eine überragende institutionelle Einbeziehung in das Versorgungskonzept des Trägers der Palliativversorgung vorliegt.

Fundstelle(n):
DAAAJ-65052

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