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NWB BB 5/2024 S. 128

Minijob: Gelber Schein weiter Pflicht

Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber seit Anfang 2023 spätestens am 4ten Kalendertag darüber informieren, dass sie krank sind. Arbeitgeber können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital abrufen; ein Anrecht auf Vorlage der Bescheinigung in Papierform besteht nicht mehr. Anders sieht der Fall bei Minijobbern und privat Versicherten aus. Diese müssen die Bescheinigung weiter in Papierform vorlegen. Weitere Informationen befinden sich unter https://go.nwb.de/ntx8z.

Download-Tipp

Checkliste „Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen“, NWB MAAAE-71142