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FG München Urteil v. - 10 K 416/19

Gesetze: EStG § 8 Abs. 3 S. 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Rabattfreibetrag für Stromdeputat

Rechtserheblichkeit der neuen Tatsache

nachträgliche Änderung der Verwaltungsauffassung

Leitsatz

Eine Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide zum Zwecke der Berücksichtigung des Rabattfreibetrags für an einen ehemaligen Beschäftigten eines Energieerzeugers verbilligt gelieferten Strom wegen neuer Tatsachen nach Änderung der Verwaltungsauffassung scheidet aus, wenn das Finanzamt bei Erlass der zu ändernden Einkommensteuerbescheide trotz Kenntnis der entscheidungserheblichen Tatsachen wegen der seinerzeit bestehenden, entgegenstehenden Verwaltungsanweisungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keiner anderen Entscheidung gelangt wäre, den Rabattfreibetrag also nicht gewährt hätte.

Fundstelle(n):
BAAAJ-65498

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