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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 3 KA 51/23

Gesetze: SGB V § 31 Abs. 6; SGB § 106 Abs. 1; SGB § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGB § 106 Abs. 3 S. 3; SGB § 106b Abs. 2a

Leitsatz

Leitsatz:

1. Gegenüber einem Vertragsarzt, der seiner Patientin Cannabisblüten zulasten der Krankenversicherung verordnet hat, ohne dass eine entsprechende Genehmigung der Krankenkasse vorlag, kann die Prüfungsstelle eine Nachforderung wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise festsetzen.

2. Die Höhe der Nachforderung ist in diesem Fall einer unzulässigen Verordnung auch nach Inkrafttreten des § 106b Abs 2a SGB V nicht auf die Differenz zwischen verordneter und wirtschaftlicher Leistung beschränkt.

Fundstelle(n):
SAAAJ-65624

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