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BPatG Urteil v. - 3 Ni 22/19 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des aufgrund der als WO 2010/012810 am 04. Februar 2010 veröffentlichten internationalen Anmeldung vom 30. Juli 2009 unter Inanspruchnahme der Priorität aus der französischen Anmeldung 0855262 vom 30. Juli 2008 auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in französischer Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents 2 326 747 (Streitpatent).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:070721U3Ni22.19EP.0

Fundstelle(n):
JAAAJ-65692

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