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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 AL 3362/22

Gesetze: SGG § 67; SGB 3 § 147 Abs. 2; SGB 3 § 421d Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die Regelung des § 421d Abs. 1 SGB III findet keine analoge Anwendung auf Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich nach dem auf einen Tag gemindert hat. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 421d Abs. 1 SGB III auf Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich in der Zeit vom bis zum auf einen Tag gemindert hat, verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen Art. 14 Abs. 1 GG.

Fundstelle(n):
EAAAJ-66495

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