Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 29/95 BStBl 1997 II S. 183

Gesetze: KöStG DDR § 17KStG § 54a1. Verordnung zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes 1935 § 30DBStÄndG DDR § 10

- § 17 KöStG DDR erfaßt auch solche Gewinnausschüttungen für 1990, die nach dem beschlossen wurden - Die Ausschüttung der durch Aufwandsrückstellungen entstandenen stillen Reserven ist keine Kapitalrückzahlung - Der ausgeschüttete Gewinn als Mindesteinkommen ist mit 36 % zu versteuern

Leitsatz

1. § 17 KöStG DDR erfaßt auch solche Gewinnausschüttungen für 1990, die nach dem beschlossen wurden.

2. Die Ausschüttung der durch Aufwandsrückstellungen entstandenen stillen Reserven ist keine Kapitalrückzahlung.

3. Der ausgeschüttete Gewinn als Mindesteinkommen ist mit 36 % zu versteuern (entgegen , BStBl I 1991, 921).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 183
BFH/NV 1996 S. 223 Nr. 8
IAAAA-95763

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen