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BFH Urteil v. - III R 4/95 BStBl 1997 II S. 199

Gesetze: EStG § 33b Abs. 6

Eine sittliche Verpflichtung zur Pflege ist im Rahmen von § 33b Abs. 6 EStG anzuerkennen, wenn eine enge persönliche Beziehung zu der gepflegten Person besteht

Leitsatz

Im Rahmen des § 33b Abs. 6 EStG ist die Zwangsläufigkeit nach weniger strengen Kriterien als gemäß § 33 Abs. 2 EStG zu beurteilen. Eine sittliche Verpflichtung zur Pflege ist anzuerkennen, wenn eine enge persönliche Beziehung zu der gepflegten Person besteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 199
BFH/NV 1997 S. 116 Nr. -1
XAAAA-95771

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