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BFH Urteil v. - VI R 51/96 BStBl 1997 II S. 222

Gesetze: EStG 1994 § 34 Abs. 3

Eine ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers berechnete Prämie für einen Verbesserungsvorschlag ist keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit

Leitsatz

Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. von § 34 Abs. 3 EStG dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 222
BFH/NV 1997 S. 172 Nr. -1
WAAAA-95780

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