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BFH Urteil v. - VIII B 71/96 BStBl 1997 II S. 290

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 und 4EStG § 17 Abs. 1, 2 und 4HGB § 128

Keine nachträglichen Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung bei Bürgschaftsübernahme zugunsten der KG durch den Gesellschafter der Komplementär-GmbH

Leitsatz

Hat der Gesellschafter einer GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin einer KG ist, eine Bürgschaft für Verbindlichkeiten der KG übernommen, an der seine Ehefrau als alleinige Kommanditistin beteiligt ist, so können Zahlungen aufgrund dieser Bürgschaft bei der Ermittlung des Auflösungsverlusts der GmbH grundsätzlich nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 290
BFH/NV 1997 S. 173 Nr. -1
TAAAA-95810

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