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BFH Urteil v. - IX R 29/95 BStBl 1998 II S. 142

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1AO 1977 § 163EStG § 21 Abs. 2EStG § 21 a Abs. 7EStG § 52 Abs. 21EStG § 56 Nr. 2EStG DDR 1970/1990 § 21 Abs. 2FördG § 7

Zur Nutzungswertbesteuerung nach § 21 Abs. 2 EStG i. V. mit § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (sog. große Übergangsregelung) bei einer im Beitrittsgebiet belegenen Wohnung

Leitsatz

Der Nutzungswert einer im Beitrittsgebiet belegenen Wohnung ist nur dann entsprechend § 21 Abs. 2 EStG i. V. m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (sog. große Übergangsregelung) zu besteuern, wenn er im Jahre 1986 nach dem Recht und der Besteuerungspraxis der (ehemaligen) DDR im wesentlichen ebenso wie eine in der Bundesrepublik Deutschland belegene Wohnung zu besteuern war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 142
CAAAA-96092

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