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BFH Urteil v. - VIII R 29/94 BStBl 1998 II S. 257

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1AO 1977 § 39AO 1977 § 42GmbHG § 5GmbHG § 14GmbHG § 29GmbHG § 47GmbHG § 72

Keine wesentliche Beteiligung nach § 17 EStG bei nomineller Beteiligung am Kapital von nicht mehr als einem Viertel, auch wenn die Anteile am Gewinn und am Verkaufserlös sowie die Stimmrechte über einem Viertel liegen

Leitsatz

Die Wesentlichkeit einer Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 EStG ist bei einer GmbH aus den Geschäftsanteilen zu berechnen. Dies gilt auch, wenn in der GmbH-Satzung die Stimmrechte oder die Verteilung des Gewinns und des Liquidationserlöses abweichend von §§ 29, 72 GmbHG geregelt sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 257
LAAAA-96144

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