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BFH Urteil v. - I R 47/97 BStBl 1998 II S. 269

Gesetze: AO 1997 § 364 bFGO § 76 Abs. 3FGO § 79 b Abs. 3

Gerichtliche Entscheidung über Zulassung von Erklärungen und Beweismitteln, die erst nach Ablauf einer nach § 364 b AO gesetzten Frist vorgebracht werden, ist im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht überprüfbar

Leitsatz

Hat das FG im Rahmen des ihm gemäß § 76 Abs. 3 Satz 1 FGO eingeräumten Ermessens aus vertretbaren Gründen entschieden, daß es Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der von der Finanzbehörde nach § 364 b AO 1977 gesetzten Frist im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden, nicht zurückweisen will, so ist dies vom BFH in der Revisionsinstanz grundsätzlich als verbindlich hinzunehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 269
JAAAA-96149

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