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BFH Urteil v. - VII R 143/97 BStBl 1998 II S. 765

Gesetze: AO 1977 § 75 Abs. 1 und 2BGB § 419HGB § 25

Der Betriebsübernehmer haftet nach § 75 Abs. 2 AO nicht, wenn er das Unternehmen vom Sequester im Einvernehmen mit dem Konkursgericht erwirbt und das Konkursverfahren im Anschluß an die Sequestration eröffnet wird

Leitsatz

Die Haftungsfreistellung des Betriebsübernehmers nach § 75 Abs. 2 AO 1977 gilt auch dann, wenn der Erwerb des Unternehmens vom Sequester im Einvernehmen mit dem Konkursgericht erfolgt und sich die Eröffnung des Konkursverfahrens an die Sequestration anschließt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 765
FAAAA-96360

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