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BFH Urteil v. - GrS 1/96 BStBl 1998 II S. 83

Gesetze: AO 1977 § 174 Abs. 4

Ein Steuerbescheid, in dem ein früherer Bilanzierungsfehler nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs korrigiert wurde, kann nicht nach § 174 Abs. 4 AO geändert werden, um die Möglichkeit der Änderung der Vorjahresbilanz zu schaffen

Leitsatz

§ 174 Abs. 4 AO 1977 erlaubt die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides, in dem ein früherer Bilanzierungsfehler korrigiert wurde, nicht allein mit der Begründung, daß mit der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Bescheides nach § 174 Abs. 4 AO 1977 die Möglichkeit geschaffen wird, die Vorjahresbilanz zu ändern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 83
RAAAA-96369

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