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BFH Urteil v. - IV R 59/96 BStBl 1999 II S. 266

Gesetze: EStG § 3 Nr. 66EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2HGB § 167 Abs. 3

Übernehmen neue Kommanditisten einer KG die negativen Kapitalkonten ihrer Vorgänger, entsteht ein Erwerbsverlust weder dadurch, daß die stillen Reserven einschließlich eines Firmenwerts die negativen Kapitalkonten nicht abdecken, noch durch die Erzielung eines steuerfreien Sanierungsgewinns nach dem Gesellschafterwechsel oder durch Einlagen der neuen Gesellschafter

Leitsatz

Treten neue Kommanditisten unter Übernahme der negativen Kapitalkonten der ausscheidenden in eine KG ein, kommt es auch dann nicht zu einem Erwerbsverlust, wenn die negativen Kapitalkonten nicht durch stille Reserven einschließlich eines Geschäftswertes abgedeckt sind (Anschluß an die ; BFHE 174, 413, BStBl II 1994 745, und vom VIII R 37/93, BFHE 176, 10, BStBl II 1995, 246). Ein Verlust entsteht auch dann nicht, wenn nach dem Gesellschafterwechsel ein steuerfreier Sanierungsgewinn erzielt wird, oder wenn die neu eintretenden Gesellschafter eine Einlage leisten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 266
NAAAA-96447

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