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BFH Urteil v. - IV R 49/97 BStBl 1999 II S. 652

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 1 Satz 2, 6 Abs. 1 Nr. 4, 21 Abs. 2 Satz 2

Die Aufteilung der Nutzungsüberlassung i. S. des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf Gewinneinkünfte nicht entsprechend anzuwenden; die außerbetrieblich veranlaßte verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung stellt eine Nutzungsentnahme dar

Leitsatz

1. § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf Gewinneinkünfte nicht entsprechend anzuwenden.

2. Die außerbetrieblich veranlaßte verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung stellt eine Nutzungsentnahme dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 652
KAAAA-96610

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