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BFH Urteil v. - XI R 6/98 BStBl 1999 II S. 735

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1FGO § 118 Abs. 2

Die Forfaitierung künftiger Forderungen ist nur bei vollständigem Übergang des Bonitätsrisikos als Kauf zu behandeln

Leitsatz

Die Fortaitierung künftiger Forderungen ist nur dann als Kauf und nicht als Darlehensverhältnis zu behandeln, wenn das Bonitätsrisiko vollständig auf den Käufer übergeht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 735
UAAAA-96650

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