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BFH Urteil v. - IX R 170/83 BFHE S. 101 Nr. 152,

Gesetze: EStG § 21EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7EStG § 7AO 1977 § 42FGO § 65

Leitsatz

Sind die bei der Gründung einer Immobilien-KG angefallenen Aufwendungen nicht als Werbungskosten sofort abziehbar, so sind diese damit nicht zwangsläufig dem Herstellungs- oder Anschaffungskostenbereich zuzuordnen. Es kann sich im Einzelfall um einkommensteuerrechtlich nicht relevante Aufwendungen handeln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFHE S. 101 Nr. 152,
EAAAA-96732

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