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BGH Urteil v. - 5 StR 412/95

Gesetze: AO § 153StBerG § 57 Abs. 1

Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

Leitsatz

1. Der steuerliche Berater ist nicht verpflichtet, seinen Mandanten zu einer Selbstanzeige nach § 371 AO zu bewegen, wenn er nachträglich Kenntnis davon erhält, daß dieser durch eine von dem Berater vorbereitete Steuererklärung möglicherweise eine Steuerhinterziehung begangen hat.

2. Jedenfalls den steuerlichen Berater, der eine Steuererklärung nicht in eigener Verantwortung erstellt und nicht selbst unterschrieben hat, trifft keine Rechtspflicht nach § 153 AO zu deren nachträglicher Berichtigung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
UAAAA-96919

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