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BFH Urteil v. - X R 33/89

Gesetze: EStG § 10bAO 1977 § 370AO 1977 § 202 Abs. 1 Satz 3

Leitsatz

1. Die Verantwortlichen für die Ausstellung inhaltlich unzutreffender Spendenbescheinigungen sind nicht als mittelbare Täter einer Steuerhinterziehung anzusehen.

2. Die Feststellung im Ap-Bericht, es hätten sich - von einer Freibetragsänderung abgesehen - keine Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben, ist als Mitteilung i. S. d. § 202 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 zu werten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 643
BFH/NV 1991 S. 643 Nr. 10
UAAAA-97207

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