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BFH Urteil v. - VI R 54/90

Leitsatz

1. Die Anerkennung von Aufwendungen für Geräte der Unterhaltungselektronik als Werbungskosten setzt eingehende Feststellungen voraus, aus denen sich die ganz überwiegend berufliche Nutzung der Geräte ergibt. Dazu reicht nicht allein aus, daß das FG entsprechenden allgemeinen Bekundungen des Steuerpflichtigen Glauben schenkt.

2. Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 18
BFH/NV 1994 S. 18 Nr. 1
NAAAA-97257

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