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BFH Urteil v. - XI S 12/93

Gesetze: FGO § 69 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2

Leitsatz

Ernstliche Zweifel können sich aus der möglichen Verfassungswidrigkeit einer im konkreten Streitfall einschlägigen Rechtsnorm ergeben. Sie können auch dann vorliegen, wenn ungeklärt ist, ob und in welcher Weise sich die - infolge überlanger Verfahrensdauer - mögliche Verfassungswidrigkeit unmittelbar auf den Steueranspruch auswirken kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 494
BFH/NV 1994 S. 494 Nr. 7
WAAAA-97267

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