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BFH Urteil v. - X R 104/94 BStBl 2002 II S. 646

Leitsatz

Wird ein mit einem Wohnhaus und Geschäftshaus bebautes Grundstück, das im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wurde, vom Übernehmer veräußert, sind im Zusammenhang mit der Übertragung vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht mehr als Sonderausgaben (Rente oder dauernde Last) abziehbar (Fortführung der und vom X R 167/95).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 646
BFH/NV 1998 S. 1563
FAAAA-97397

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