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BFH Urteil v. - I R 65/94 BFHE S. 571 Nr. 176

Gesetze: AO (1977) § 42KStG (1977) § 8 Abs. 3 Satz 2

Leitsatz

1. Schaltet eine ausländische Stiftung zwei ausländische Kapitalgesellschaften ein, um im Inland ein Geschäftsgrundstück zu erwerben und zu verpachten, so kann die Zwischenschaltung der Kapitalgesellschaften mißbräuchlich i.S. des § 42 AO 1977 sein.

2. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 findet auch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Anwendung, die eine beschränkt steuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaft erzielt.

3. Die Rechtsprechung zu Darlehensgewährungen zwischen nahen Angehörigen kann jedenfalls dann nicht auf Darlehen zwischen miteinander verbundenen Unternehmen übertragen werden, wenn das Darlehen von einem beherrschenden Gesellschafter an eine Kapitalgesellschaft gewährt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 1995 S. 1126
BB 1995 S. 1174
BFH/NV 1995 S. 52 Nr. 7
BFHE S. 571 Nr. 176
DB 1995 S. 1312
DStZ 1995 S. 505
NJW 1995 S. 2375
LAAAA-97531

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