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BFH Urteil v. - II R 29/85 BStBl 1986 II S. 28

Gesetze: FGO § 120 Abs. 1

Leitsatz

Eine Revision ist nicht beim FG eingelegt, wenn sie in einem verschlossenen (nur) an den BFH adressierten Briefumschlag in den Briefkasten des FG eingeworfen und der Brief ungeöffnet an den BFH weitergeleitet wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 28
BFHE S. 403 Nr. 144,
MAAAA-97587

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