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BFH Urteil v. - IX R 96/82 BStBl 1986 II S. 184

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1EStG § 22 Nr. 1

Leitsatz

Das Rechtspraktikantenverhältnis im Rahmen der einstufigen Juristenausbildung in der Freien Hansestadt Bremen ist - unter Einschluß eingeschobener Studienabschnitte - ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit der Folge, daß hierdurch veranlaßte Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar sind (Anschluß an , BFHE 143, 572, BStBl II 1985, 465).

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 184
BFHE S. 442 Nr. 144,
BAAAA-97595

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