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BFH Urteil v. - VI R 246/80 BStBl 1984 II S. 720

Gesetze: FGO § 90 Abs. 3

Leitsatz

Hat das FG durch Vorbescheid entschieden, so darf es nach einem Antrag auf mündliche Verhandlung nicht einen erneuten Vorbescheid erlassen.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 720
BFHE S. 227 Nr. 141,
SAAAA-97828

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