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BFH Urteil v. - I R 52/83 BStBl 1988 II S. 521

Gesetze: AO (1977) § 37DBA Schweiz Art. 3 Abs. 2DBA Schweiz Art. 4 Abs. 11DBA Schweiz Art. 11 Abs. 1StAnpG § 5 Abs. 3

Leitsatz

1. Die erstattete Kapitalertragssteuer kann erst nach Aufhebung des der Erstattung zugrunde liegenden Freistellungsbescheids zurückgefordert werden.

2. Ob Zinsen i. S. des Art. 11 Abs. 1 DBA-Schweiz aus der Bundesrepublik "stammen", richtet sich nach deutschem Steuerrecht.

3. Ob Einkünfte einer Person nach dem DBA-Schweiz zuzurechnen sind, richtet sich nach deutschem Steuerrecht.

4. Als Bezieher von Einkünften aus Kapitalvermögen gilt auch der Nachfolger in dem Rechtsverhältnis, das der Überlassung des Kapitals zugrunde liegt; als Nachfolger ist dabei auch der wirtschaftliche Eigentümer anzusehen, der nicht rechtlicher Eigentümer ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 521
BFHE S. 440 Nr. 149,
EAAAA-98112

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