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BFH Urteil v. - VII R 148/83 BStBl 1987 II S. 536

Gesetze: AO (1977) §§ 118, 226BGB §§ 387, 388, 389

Leitsatz

Die Aufrechnungserklärung des FA mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ist die rechtsgeschäftliche Ausübung eines Gestaltungsrechts und für sich allein kein Verwaltungsakt. Hat das FA unzulässigerweise die Aufrechnungserklärung als Verwaltungsakt erlassen, so ist dieser auf Anfechtung hin aufzuheben. Die Frage der Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Aufrechnungserklärung als solche wird hierdurch nicht berührt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 536
BFHE S. 482 Nr. 149,
JuS 1988 S. 235
SAAAA-98116

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