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BFH Urteil v. - IV R 26/85 BStBl 1987 II S. 579

Gesetze: GewStG (vor 1986) § 10 Abs. 3 S. 1

Leitsatz

Im Falle der gewerbesteuerlichen Organschaft muß der negative Gewerbeertrag einer Organgesellschaft mit einem Rumpfwirtschaftsjahr vor Übernahme durch den Organträger auf einen (negativen) Jahresbetrag umgerechnet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 579
BFHE S. 54 Nr. 150,
GAAAA-98133

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