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BFH Urteil v. - IV R 136/85 BStBl 1989 II S. 442

Gesetze: AO (1977) § 141 Abs. 1, 2

Leitsatz

Die Grenzwerte für den Beginn der Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 1 AO (1977) beziehen sich auf den einzelnen Betrieb i. S. des EStG, d. h. im wesentlichen auf einen Betrieb i. S. der §§ 14,16 EStG bzw. § 7 Abs. 1 EStDV.

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 442
BFH/NV 1988 S. 1 Nr. 12
BFHE S. 7 Nr. 154,
PAAAA-98344

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