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BFH Urteil v. - VIII R 205/84 BStBl 1989 II S. 460

Gesetze: FGO §§ 38, 56, 63 Abs. 2 Nr. 1FGO §§ 67, 70, 155GG Art. 101 Abs. 1 S. 2ZPO §§ 237, ¯ 318

Leitsatz

Wechselt der Kläger nach Ablauf der Klagefrist die beklagte Finanzbehörde aus und beantragt er wegen der Fristversäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so hat das FG, bei dem die Klage anhängig ist, im Rahmen der Entscheidung über die Verweisung an das örtlich zuständige Finanzgericht (§ 70 FGO) auch über die Sachdienlichkeit der Klageänderung (§ 67 FGO) und über die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu entscheiden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 460
BFH/NV 1989 S. 20 Nr. 5
BFHE S. 457 Nr. 154,
DAAAA-98387

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