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BFH Urteil v. - I R 122/67 BStBl 1970 II S. 352

Leitsatz

Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn das Finanzamt bei Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH und Verpachtung der bisherigen Betriebsgrundstücke und Gebäude des Einzelunternehmens an die GmbH im Jahre 1957 eine Geschäftsaufgabe annimmt und die stillen Reserven der Einzelfirma versteuert, dann aber im Jahre 1962 im Anschluß an eine Betriebsprüfung für zurückliegende Jahre in dem Vorgang eine Betriebsaufspaltung sieht und die Pachterträge als Gewerbeertrag zur Gewerbesteuer heranzieht.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 352
BFHE S. 41 Nr. 98,
LAAAA-98461

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