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BFH Urteil v. - VII R 43/68 BStBl 1970 II S. 494

Leitsatz

1. Es stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, wenn die Gründe des Urteils hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunkts dadurch ersetzt werden, daß auf eine in einem anderen Rechtsstreit zwischen denselben Beteiligten ergangene, diesen jedoch erst erhebliche Zeit nach Beginn der Revisionsfrist zugestellte Entscheidung verwiesen wird.

2. Tatrichterliche Feststellungen, die sich in einem solchen Falle nicht aus dem angefochtenen Urteil selbst, sondern lediglich aus dem Inhalt der in Bezug genommenen Entscheidung ergeben, kann das Revisionsgericht nicht berücksichtigen.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 494
BFHE S. 525 Nr. 98,
UAAAA-98497

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