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BFH Urteil v. - VII B 133/69 BStBl 1971 II S. 366

Leitsatz

1. Durch die Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids, durch den eine Marktordnungsstelle die von ihr erteilte Genehmigung zur abschöpfungsfreien Einfuhr einer Ware widerrufen hat, wird die Verjährung der durch diesen Widerruf begründeten Abschöpfungsansprüche unterbrochen.

2. Hat sich die Vollziehung eines solchen Widerrufsbescheides darin erschöpft, daß die durch ihn begründeten Abschöpfungsschulden durch entsprechende Abgabenbescheide festgesetzt wurden, so ist eine Aufhebung der Vollziehung des Widerrufsbescheides in der Regel nicht gerechtfertigt.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 366
BFHE S. 489 Nr. 101,
DAAAA-98789

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