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BFH Urteil v. - V R 25/67 BStBl 1971 II S. 555

Leitsatz

Die öffentliche Zustellung als letztes Mittel der Bekanntgabe ist nur zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln. Bevor durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird, ist mit Sorgfalt zu prüfen, ob der Aufenthaltsort des Empfängers allgemein unbekannt ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 555
BFHE S. 20 Nr. 102,
MAAAA-98854

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